Arbeitgeberstrafrecht, Rechtsanwaltskanzlei in Bochum / Ruhrgebiet
Als Rechtsanwältin im Bereich des Wirtschafts- und Strafrechts begegne ich regelmäßig Fällen aus dem sogenannten Arbeitgeberstrafrecht, das häufig auch als Arbeitsstrafrecht bezeichnet wird. Gemeint ist damit die straf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit von Arbeitgebern und Unternehmensverantwortlichen im Zusammenhang mit Beschäftigungsverhältnissen.
Im Zentrum steht dabei die Beitragsvorenthaltung gemäß § 266a StGB. Wer Sozialversicherungsbeiträge – insbesondere Arbeitnehmeranteile – nicht ordnungsgemäß abführt, macht sich strafbar. Dieser Tatbestand ist in der Praxis von erheblicher Bedeutung und geht oft mit hohen finanziellen Risiken einher.
Weitere relevante Bereiche betreffen die illegale Beauftragung und Erwerbstätigkeit, die Beschäftigung von Personen ohne erforderliche Arbeitserlaubnis oder die Problematik der Scheinselbstständigkeit. Auch Verstöße nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie Ordnungswidrigkeiten-rechtliche Haftungsfragen nach dem OWiG spielen eine zentrale Rolle.
Besonders sensibel ist zudem die Arbeitnehmerüberlassung. Eine unerlaubte Überlassung oder die Umgehung gesetzlicher Vorgaben nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kann straf- und bußgeldrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Für Unternehmen bedeutet dies: Prävention, Compliance-Strukturen und frühzeitige rechtliche Beratung sind entscheidend, um erhebliche strafrechtliche und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden.
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