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Rechtsanwältin für Arbeitsunfälle, Kanzlei in Bochum

Schwere Arbeitsunfälle in Industrie- und Produktionsbetrieben haben häufig nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Wenn Mitarbeiter auf großen Werksgeländen vom Gerüst oder von einer Leiter stürzen oder in Maschinen – etwa in einer Kernschießmaschine – schwer verletzt werden oder zu Tode kommen, stellt sich regelmäßig die Frage nach einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit.

In solchen Fällen geht es nicht primär um Schadensersatz- oder Versicherungsfragen, sondern um die Prüfung, ob sich Arbeitgeber, Verantwortliche oder Führungskräfte strafbar gemacht haben. Im Mittelpunkt stehen dabei mögliche Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften oder Organisationspflichten. Denkbar sind insbesondere Vorwürfe der fahrlässigen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung.

Diese Verfahren sind erfahrungsgemäß komplex und technisch anspruchsvoll. Sie erfordern eine detaillierte Analyse von Betriebsabläufen, Sicherheitskonzepten, Gefährdungsbeurteilungen und internen Zuständigkeiten. Hinzu kommen häufig umfangreiche Gutachten von Sachverständigen sowie Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Berufsgenossenschaften.

Als Rechtsanwältin vertrete ich Unternehmen und verantwortliche Personen in solchen Ermittlungsverfahren mit besonderer Sorgfalt. Ziel ist es, die tatsächlichen Abläufe präzise aufzuarbeiten, individuelle Verantwortlichkeiten klar zu differenzieren und eine sachlich fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.


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