Jugendstrafrecht, Rechtsanwaltskanzlei im Ruhrgebiet
Als Anwaltskanzlei in Bochum für Jugendstrafrecht vertrete ich Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die zum Zeitpunkt der Tat minderjährig waren und mit dem Strafrecht in Konflikt geraten sind. Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht: Im Vordergrund stehen nicht Bestrafung, sondern Erziehung, Förderung und die Vermeidung weiterer Straftaten.
Ich berate und verteidige bei Vorwürfen wie Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Betrug bis hin zu schweren Delikten wie Mord. Auch bei schwerwiegenden Tatvorwürfen gelten im Jugendstrafrecht besondere rechtliche Maßstäbe. Das Gericht prüft stets die persönliche Entwicklung, das soziale Umfeld und die Reife des Jugendlichen. Genau hier setzt meine Arbeit an.
Meine Aufgabe ist es, den Sachverhalt sorgfältig aufzuarbeiten, die Rechte des minderjährigen Beschuldigten zu schützen und frühzeitig Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens zu nehmen. Ich begleite Mandanten und ihre Eltern vom Ermittlungsverfahren über Gespräche mit Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft bis zur Hauptverhandlung. Dabei setze ich mich für erzieherische Maßnahmen, Diversion, Einstellungen oder maßvolle Sanktionen ein.
Gerade junge Menschen benötigen in einem Strafverfahren Orientierung, Verständnis und rechtlichen Beistand. Mein Ziel ist es, belastende Folgen zu begrenzen, Entwicklungschancen zu erhalten und eine Perspektive für die Zukunft zu sichern - auch nach einem schweren Vorwurf.
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