Rechtsanwältin für Ihre Nebenklage / Opferrechte
Im Bereich des Opferrechts und der Nebenklage vertreten wir Mandantinnen und Mandanten, die durch eine Straftat geschädigt wurden und ihre Rechte aktiv wahrnehmen möchten. Opfer sind im Strafverfahren nicht auf die Rolle eines bloßen Zeugen beschränkt. Das Gesetz eröffnet ihnen weitreichende Beteiligungsrechte, um ihre Interessen wirksam durchzusetzen.
Die Nebenklage ermöglicht es Geschädigten bestimmter Straftaten – etwa bei Gewaltdelikten oder schweren Übergriffen – sich dem Strafverfahren als aktive Verfahrensbeteiligte anzuschließen. Dadurch erhalten sie unter anderem das Recht auf anwaltliche Akteneinsicht, auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung, auf eigene Beweisanträge sowie auf Fragerechte gegenüber Angeklagten und Zeugen.
Unsere Kanzlei übernimmt die umfassende rechtliche Beratung, die Vertretung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung sowie die Durchsetzung von Schutzrechten.
Darüber hinaus prüfen wir Ansprüche auf Opferentschädigung oder Schmerzensgeld und begleiten Mandanten sensibel und strukturiert durch das gesamte Verfahren. Ziel ist es, ihre Rechte konsequent zu sichern und ihre Position im Strafprozess nachhaltig zu stärken.
Crimespot Doku "Messerangriff bei Eiswagen-Kontrolle" - Fallbeispiel zur Nebenklage -
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