Kapitaldelikte, Rechtsanwältin in Bochum
Als Strafverteidigerin im Kapitalstrafrecht übernehme ich Mandate in den schwerwiegendsten Verfahren unseres Strafrechtssystems. Dazu zählen insbesondere Vorwürfe wegen Mordes (§ 211 StGB), Totschlags (§ 212 StGB) sowie Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), oder auch Brandstiftungsdelikte. Diese Delikte sind mit erheblichen Strafandrohungen bis hin zur lebenslangen Freiheitsstrafe verbunden und bedeuten für Beschuldigte regelmäßig eine existentielle Ausnahmesituation.
Kapitalverfahren zeichnen sich durch besonders komplexe Ermittlungen aus. Umfangreiche Akten, rechtsmedizinische Gutachten, DNA-Analysen, psychiatrische Sachverständigengutachten sowie zahlreiche Zeugenvernehmungen prägen das Verfahren. Hinzu kommt nicht selten ein erheblicher medialer und gesellschaftlicher Druck. In dieser Situation ist eine frühzeitige, strategisch durchdachte Verteidigung entscheidend.
Ich prüfe objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale, analysiere die Beweisführung der Staatsanwaltschaft und hinterfrage insbesondere Vorsatzannahmen, Mordmerkmale, Kausalitätsfragen sowie Aspekte der Schuldfähigkeit. Auch Fragen der Notwehr, Affekttat, verminderter Schuldfähigkeit oder möglicher Beweisverwertungsverbote fließen in die Verteidigungsstrategie ein.
Zentral ist dabei die konsequente Wahrung der Rechte des Beschuldigten – vom Schweigerecht bis zur kritischen Überprüfung jedes einzelnen Beweismittels. Ziel meiner Arbeit ist es, vorschnelle Bewertungen zu vermeiden und eine sachlich fundierte, rechtlich präzise Verteidigung sicherzustellen.
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