Rechtsanwältin in Bochum für Straftatbestände des Familienrechts
Im Bereich des Familienrechts mit strafrechtlichem Bezug – treffender als "Straftatbestände mit familienrechtlicher Relevanz" bezeichnet – stehen insbesondere Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz im Mittelpunkt meiner Tätigkeit hier im Ruhrgebiet.
In Fällen von häuslicher Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung können Betroffene beim Familiengericht Kontakt- und Näherungsverbote beantragen. Diese gerichtlichen Anordnungen dienen dem unmittelbaren Schutz und greifen oft parallel zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
Darüber hinaus spielt das Nebenklage- und Opferrecht eine zentrale Rolle. Die Nebenklage ist immer dann relevant, wenn Geschädigte nicht lediglich als Zeugen im Strafverfahren auftreten möchten, sondern aktiv am Prozess teilnehmen wollen. Durch den Anschluss als Nebenkläger erhalten Betroffene umfassende Verfahrensrechte – etwa das Recht auf Akteneinsicht über ihre anwaltliche Vertretung, eigene Beweisanträge oder Fragerechte in der Hauptverhandlung.
Gerade für Mandantinnen und Mandanten aus dem Ruhrgebiet ist es häufig ein wichtiger Schritt, vom bloßen "Zuschauer" zum aktiven Verfahrensbeteiligten zu werden. Die Nebenklage stärkt die Position des Opfers erheblich und sorgt dafür, dass dessen Interessen im Strafprozess konsequent vertreten werden.
Mehr Infos