Tipps bei Durchsuchungen und Beschlagnahme - Strafverteidigung
Eine Durchsuchung im Sinne der §§ 102, 103 StPO ("Hausdurchsuchung") dient dem Auffinden von Gegenständen sowie der Ergreifung des Beschuldigten.
Wenn die gesuchten Gegenstände gefunden werden, werden diese unter Umständen sichergestellt oder beschlagnahmt. Sicherstellung ist der Oberbegriff für die Beschlagnahme und die sonstige Herstellung der staatlichen Gewalt über das Beweismittel. Unter Beschlagnahme versteht der Jurist die förmliche Sicherstellung eines Gegenstandes durch Überführung in amtlichen Gewahrsam. Mit anderen Worten: bestimmte Gegenstände wie zum Bsp.: Mobiltelefone, Datenträger, Unterlagen, ect.pp. werden von den Mitarbeitern der Behörde mitgenommen.
Dies ist rechtmäßig, wenn ein Durchsuchungsbeschluss und/ oder eine Anordnung zur Beschlagnahme vorliegt. Achtung: Die Durchsuchung gem. § 102 StPO ist NICHT zu verwechseln mit der Durchsuchung/ körperliche Untersuchung nach § 81 a StPO.
Eine Durchsuchung kann sowohl bei dem Beschuldigten durchgesetzt werden § 102 StPO als auch, bei Dritten Personen gemäß § 103 StPO. Gerade für unbeteiligte Dritte ist die Durchführung einer solchen Maßnahme extrem belastend.
Aus dem Durchsuchungsbeschluss muss sich ergeben, wieso, weshalb und warum die Maßnahme durchgeführt wird.
Auch hier gibt es strenge Vorgaben, denn der Eingriff in die Grundrechte ist recht hoch. Bei der Durchsuchung beispielsweise die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Von den Durchsuchungsmaßnahmen geht häufig eine ganz eigene Dynamik aus, denn für die Betroffenen ist es ein ganz erheblicher Unterschied, ob beispielsweise das gesamte Computer Equipment mitgenommen wird, oder aber auch nicht. Oder ob wirklich alle Räume durchsucht werden, oder ob ein Einverständnis dahingehend erzielt werden kann, dass nur bestimmte Räume durchsucht werden.
Sowohl gegen die Durchsuchungsmaßnahme als auch gegen die Beschlagnahme gibt es
effektive Maßnahmen und Rechtsmittel. Die sollte man nutzen, nicht wilkürlich sondern wohl überlegt. Gerne beraten wir Sie bei diesem Themen - nehmen Sie im Fall der Fälle schnell Kontakt zu einem Strafverteidiger/in auf.
Vertrauen Sie sich in dieser prekären Lebenssituation einem Strafverteidiger oder einer Strafverteidigerin an.
Notfall / Erste Hilfe
24/7-Erreichbarkeit bei Durchsuchung:
0151 / 20 74 30 90
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