Tipps bei Verhaftung / Festnahme - Strafhaft und Untersuchungshaft
Ganz wichtig vorab: Wir unterscheiden zwischen Strafhaft und Untersuchungshaft. Strafhaft ist die Unterbringung in der JVA (Justizvollzugsanstalt), also die nicht bewährungsfähige Strafe, bei welcher der Staat seinen Strafanspruch gegen den Verurteilten durchsetzt.
Untersuchungshaft bedeutet, dass der Betroffene nach der Festnahme dem Untersuchungsrichter vorgeführt wird und dieser entscheidet dann, ob der Haftbefehl in Vollzug bleibt - oder ob er wieder aufgehoben wird, oder außer Vollzug gesetzt werden kann, beispielsweise unter Auflagen.
"Untersuchungshaft ist tatsächlich für die meisten Menschen, wenn sie es denn erleben müssen, eine der einschneidenden und zum Teil traumatisierendsten Erfahrungen ihres gesamten Lebens. Deswegen gilt es immer und vordringlich die Verhaftung oder Festnahme zu verhindern." sagt Strafverteidigerin Svenja Harrfeldt.
Für die Betroffenen gilt, dass sie in der Situation einer Verhaftung oder Festnahme - auch wenn es schwer fällt - drei Dinge beachten:
- Ruhe bewahren!
- keine Angaben zur Sache machen
- den oder die Verteidigerin über die Verhaftung informieren
Auf dem Haftbefehl, der dem Beschuldigten ausgehändigt werden muss (das ist der "rote Zettel", den die Beamten dabei haben) finden sich die notwendigen Daten.
Mandanten haben manchmal die Vorstellung, dass sie das "mal eben" klären. Ganz ehrlich: wenn sich die Staatsanwaltschaft die Mühe gemacht hat, einen Haftbefehl zu fertigen und vorher ja Ermittlungen stattgefunden haben - sich also Volljuristen darüber Gedanken gemacht haben - dann wird es dem Laien für gewöhnlich nicht "mal eben" gelingen, die Sache aus dem Weg zu räumen.
Vertrauen Sie sich in dieser prekären Lebenssituation einem Strafverteidiger oder einer Strafverteidigerin an.
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