Tipps bei Verhaftung / Festnahme - Strafhaft und Untersuchungshaft
Ganz wichtig vorab: Für die Betroffenen gilt, dass sie in der Situation einer Verhaftung oder Festnahme, auch wenn es schwer fällt, drei Dinge beachten:
- Ruhe bewahren!
- keine Angaben zur Sache machen
- den oder die Verteidigerin über die Verhaftung informieren
Auf dem Haftbefehl, der dem Beschuldigten ausgehändigt werden muss (das ist der "rote Zettel", den die Beamten dabei haben) finden sich die notwendigen Daten.
Eines der Hauptziele ist es daher zunächst, Ruhe zu bewahren, die Verteidigerin zu kontaktieren und so schnell wie möglich eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls zu erwirken.
Hintergrund einer Verhaftung und der anschließenden Untersuchungshaft ist der gerichtliche Haftbefehl. Das ist das rote Schriftstück, welches die Beamten aushändigen. Aus dem Haftbefehl muss sich ein sogenannter dringender Tatverdacht ergeben und es müssen die entsprechenden Haftgründe vorliegen. Gerade diese Haftgründe werden oft vorschnell positiv beschieden. Hier bieten sich Angriffsmöglichkeiten für die Verteidigung. Diese sollte man nutzen.
Im Falle einer Verhaftung sollten Sie von einem Gedanken sofort Abstand nehmen, nämlich zu flüchten!
Ein Fluchtversuch bringt nicht nur nichts, sondern verschlimmert die Gesamtsituation erheblich.
Die Ermittlungsbehörden können im Rahmen der Fahndung so viele Probleme verursachen und für den Flüchtenden ist die Situation der Flucht derart anstrengend und nervenaufreibend, so dass von einem Fluchtversuch wirklich Abstand genommen werden sollte, auch wenn es schwer fällt.
Verhalten Sie sich stattdessen kooperativ und unternehmen Sie nichts, was als Fluchtversuch verstanden werden könnte. Wichtig ist auch in diesem Zusammenhang, dass Sie keine Angaben zum Tatvorwurf machen und nichts, aber auch wirklich gar nichts unterschreiben.
Wie bereits ausgeführt, wird die Ausnahmesituation der Verhaftung häufig ausgenutzt, um eine Einlassung oder ein Geständnis zu erlangen. Bitte nutzen Sie hier Ihr Recht zu schweigen und bleiben Sie ruhig. Fordern Sie stattdessen Ihr Recht auf einen Telefonanruf mit Ihrem/Ihrer Verteidiger/in.
Untersuchungshaft bedeutet, dass der Betroffene nach der Festnahme dem Untersuchungsrichter vorgeführt wird und dieser entscheidet dann, ob der Haftbefehl in Vollzug bleibt - oder ob er wieder aufgehoben wird, oder außer Vollzug gesetzt werden kann, beispielsweise unter Auflagen.
"Untersuchungshaft ist tatsächlich für die meisten Menschen, wenn sie es denn erleben müssen, eine der einschneidenden und zum Teil traumatisierendsten Erfahrungen ihres gesamten Lebens. Deswegen gilt es immer und vordringlich die Verhaftung oder Festnahme zu verhindern." sagt Strafverteidigerin Svenja Harrfeldt.
Strafhaft ist die Unterbringung in der JVA (Justizvollzugsanstalt), also die nicht bewährungsfähige Strafe, bei welcher der Staat seinen Strafanspruch gegen den Verurteilten durchsetzt. Wir unterscheiden zwischen Strafhaft und Untersuchungshaft.
Mandanten haben manchmal die Vorstellung, dass sie das "mal eben" klären. Ganz ehrlich: wenn sich die Staatsanwaltschaft die Mühe gemacht hat, einen Haftbefehl zu fertigen und vorher ja Ermittlungen stattgefunden haben - sich also Volljuristen darüber Gedanken gemacht haben - dann wird es dem Laien für gewöhnlich nicht "mal eben" gelingen, die Sache aus dem Weg zu räumen.
Vertrauen Sie sich in dieser prekären Lebenssituation einem Strafverteidiger oder einer Strafverteidigerin an.
Notfall / Erste Hilfe
24/7-Erreichbarkeit bei Verhaftung:
0151 / 20 74 30 90
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